Unsere Leistungen in der ambulanten Pflege
Behandlungspflege (SGB V) - medizinische Versorgung zu Hause
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden.
Als zugelassener ambulanter Pflegedienst in Bad Hönningen, führen wir diese Maßnahmen fachgerecht, zuverlässig und in enger Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt direkt bei Ihnen zu Hause durch.
- Injektionen & Einläufe oder Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Blutzuckermessung und Insulininjektion
- Parenterale Ernährung über Port
Die Behandlungspflege erfolgt nach §37 SGB V.
Bei ärztlicher Verordnung werden die Leistungen in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Wir arbeiten eng mit Hausärzt*innen und Fachärzt*innen in Bad Hönningen, Linz am Rhein, Bad Honnef und Umgebung zusammen.
Unser geschultes Pflegepersonal sorgt für eine sichere und kontinuierliche Versorgung.
Häufige Fragen in der Behandlungspflege
Wer übernimmt die Kosten?
Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel vollständig.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein, für die Behandlungspflege ist kein Pflegegrad erforderlich.
Wie schnell kann die Versorgung beginnen?
Nach Vorliegen der Verordnung können wir die Versorgung kurzfristig starten.
Wir beraten Sie persönlich und unkompliziert
Unsere Leistungen im Überblick
Unser Leistungsumfang inkludiert verschiedene Bereiche der Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V & SGB XI).
Die Pflegeversicherung nach SGB XI ermöglicht eine Vielzahl von Leistungen für pflegebedürftige Personen, wie beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege,
Unterstützung im Alltag oder Mobilisation.
Körperbezogene Pflege
Wir unterstützen Sie bei allen pflegerischen Maßnahmen im Alltag, individuell abgestimmt und zuverlässig umgesetzt.
- Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Mobilität
Leistungen nach SGB XI, bei vorhandenem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise.
Behandlungspflege
Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung – fachlich kompetent und zuverlässig umgesetzt.
- Medikamentengabe
- Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
- Wundversorgung
- Injektionen nach ärztl. Verordnung
Wir arbeiten eng mit Haus- und Fachärzt*innen zusammen.
Leistungen nach SGB V werden in der Regel von der Krankenkasse getragen.
Entlastung und Beratung
Wir unterstützen Sie bei Entlastungsleistungen und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse.
- Unterstützung im Rahmen der Entlastungsleistungen
- Beratungsgespräch für die Pflegekasse
- Hilfe bei Anträgen und Formalitäten
Leistungen nach SGB XI §45b und §37.3