Entlastungsleistungen §45b & Pflegeberatung §37.3
Entlastungsleistungen nach §45b
Mit einem anerkannten Pflegegrad, steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131,-€ nach §45b SGB XI zu.
Diesen können Sie flexibel für Unterstützung im Alltag einsetzen.
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen & bügeln
- Bett beziehen
- Badezimmer reinigen
- Fenster putzen
Pflegeberatung nach §37.3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad sind gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Wir führen diese Beratung fachgerecht und unkompliziert bei Ihnen zu Hause durch.
Wer benötigt die Beratung?
Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2
Wie häufig muss die Pflegeberatung stattfinden?
Die Pflegegrade 2-5 müssen halbjährlich geprüft werden. Die Pflegegrad 4 & 5 können optional vierteljährlich geprüft werden.
Wer trägt die Kosten der Pflegeberatung?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
Buchen Sie jetzt Ihren Termin direkt bei uns online oder rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Unsere Leistungen im Überblick
Unser Leistungsumfang inkludiert verschiedene Bereiche der Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V & SGB XI).
Die Pflegeversicherung nach SGB XI ermöglicht eine Vielzahl von Leistungen für pflegebedürftige Personen, wie beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege,
Unterstützung im Alltag oder Mobilisation.
Körperbezogene Pflege
Wir unterstützen Sie bei allen pflegerischen Maßnahmen im Alltag, individuell abgestimmt und zuverlässig umgesetzt.
- Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Mobilität
Leistungen nach SGB XI, bei vorhandenem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise.
Behandlungspflege
Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung – fachlich kompetent und zuverlässig umgesetzt.
- Medikamentengabe
- Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
- Wundversorgung
- Injektionen nach ärztl. Verordnung
Wir arbeiten eng mit Haus- und Fachärzt*innen zusammen.
Leistungen nach SGB V werden in der Regel von der Krankenkasse getragen.
Entlastung und Beratung
Wir unterstützen Sie bei Entlastungsleistungen und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse.
- Unterstützung im Rahmen der Entlastungsleistungen
- Beratungsgespräch für die Pflegekasse
- Hilfe bei Anträgen und Formalitäten
Leistungen nach SGB XI §45b und §37.3