Dienstleistungen · SGB V

Behandlungspflege
SGB V

Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung – fachlich kompetent, zuverlässig und in enger Zusammenarbeit mit Ihren Ärzten und Therapeuten.

Behandlungspflege – medizinische Versorgung zu Hause
Was ist Behandlungspflege?

Medizinische
Versorgung zu Hause

Die Behandlungspflege (auch „häusliche Krankenpflege" genannt) umfasst medizinische Pflegeleistungen, die nach ärztlicher Verordnung erbracht werden. Sie wird nach SGB V durch Ihre Krankenkasse finanziert.

Unser qualifiziertes Pflegepersonal führt die ärztlich verordneten Maßnahmen gewissenhaft und fachlich kompetent durch – direkt bei Ihnen zu Hause, in Ihrer vertrauten Umgebung.

Kostenübernahme: Die Behandlungspflege wird in der Regel vollständig von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Sprechen Sie uns an – wir klären die Details für Sie.
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Unsere Leistungen

Was wir für
Sie übernehmen

Alle Leistungen werden nach ärztlicher Verordnung und gemäß den Richtlinien der häuslichen Krankenpflege erbracht.

Medikamentengabe

Sichere und korrekte Verabreichung Ihrer verschriebenen Medikamente nach ärztlichem Plan.

Blutzuckermessung

Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation des Blutzuckerspiegels, insbesondere für Diabetiker.

Blutdruckmessung

Regelmäßige Blutdruckkontrollen und Überwachung der Vitalwerte mit fachkundiger Einschätzung.

Wundversorgung

Professionelle Wundpflege und Verbandwechsel nach medizinischen Standards zur optimalen Wundheilung.

Injektionen

Subkutane und intramuskuläre Injektionen (z.B. Insulin, Heparin) nach ärztlicher Verordnung.

Ärztliche Zusammenarbeit

Enge Abstimmung mit Ihren behandelnden Ärzten und Therapeuten für eine optimale Versorgung.

So funktioniert es

In 3 Schritten zur
Behandlungspflege

Der Weg zur häuslichen Krankenpflege ist einfacher als Sie denken. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

1

Ärztliche Verordnung

Ihr Arzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Wir können Ihnen dabei helfen, das richtige Formular zu erhalten.

2

Kostenklärung mit der Krankenkasse

Wir kümmern uns um die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse und klären alle Formalitäten für Sie.

3

Versorgung beginnt

Unsere qualifizierten Pflegekräfte kommen zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie nach dem vereinbarten Plan.

Gut zu wissen:
Die Behandlungspflege wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht Voraussetzung.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um die Behandlungspflege.

02635 / 92 55 015
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Sprechen Sie uns an – wir klären alle Fragen zur Behandlungspflege und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.