Behandlungspflege
SGB V
Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung – fachlich kompetent, zuverlässig und in enger Zusammenarbeit mit Ihren Ärzten und Therapeuten.
Medizinische
Versorgung zu Hause
Die Behandlungspflege (auch „häusliche Krankenpflege" genannt) umfasst medizinische Pflegeleistungen, die nach ärztlicher Verordnung erbracht werden. Sie wird nach SGB V durch Ihre Krankenkasse finanziert.
Unser qualifiziertes Pflegepersonal führt die ärztlich verordneten Maßnahmen gewissenhaft und fachlich kompetent durch – direkt bei Ihnen zu Hause, in Ihrer vertrauten Umgebung.
Was wir für
Sie übernehmen
Alle Leistungen werden nach ärztlicher Verordnung und gemäß den Richtlinien der häuslichen Krankenpflege erbracht.
Medikamentengabe
Sichere und korrekte Verabreichung Ihrer verschriebenen Medikamente nach ärztlichem Plan.
Blutzuckermessung
Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation des Blutzuckerspiegels, insbesondere für Diabetiker.
Blutdruckmessung
Regelmäßige Blutdruckkontrollen und Überwachung der Vitalwerte mit fachkundiger Einschätzung.
Wundversorgung
Professionelle Wundpflege und Verbandwechsel nach medizinischen Standards zur optimalen Wundheilung.
Injektionen
Subkutane und intramuskuläre Injektionen (z.B. Insulin, Heparin) nach ärztlicher Verordnung.
Ärztliche Zusammenarbeit
Enge Abstimmung mit Ihren behandelnden Ärzten und Therapeuten für eine optimale Versorgung.
In 3 Schritten zur
Behandlungspflege
Der Weg zur häuslichen Krankenpflege ist einfacher als Sie denken. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Ärztliche Verordnung
Ihr Arzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Wir können Ihnen dabei helfen, das richtige Formular zu erhalten.
Kostenklärung mit der Krankenkasse
Wir kümmern uns um die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse und klären alle Formalitäten für Sie.
Versorgung beginnt
Unsere qualifizierten Pflegekräfte kommen zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie nach dem vereinbarten Plan.
Die Behandlungspflege wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht Voraussetzung.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um die Behandlungspflege.
02635 / 92 55 015Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren!
Sprechen Sie uns an – wir klären alle Fragen zur Behandlungspflege und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
