Körperbezogene
Pflegemaßnahmen SGB XI
Wir unterstützen Sie bei allen pflegerischen Maßnahmen im Alltag – individuell abgestimmt, zuverlässig und mit echter Zuwendung.

Pflege im Alltag –
individuell für Sie
Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen umfassen alle Unterstützungsleistungen, die Menschen mit Pflegebedarf bei der täglichen Körperpflege, Mobilität und grundlegenden Alltagsverrichtungen benötigen.
Diese Leistungen werden nach SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) durch die Pflegekasse finanziert. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5).
Was wir für
Sie tun
Alle Maßnahmen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt.
Waschen, Duschen & Baden
Unterstützung bei der Ganzkörperpflege – vom Teilwaschen bis zum kompletten Bad, je nach Ihrem individuellen Bedarf.
An- und Auskleiden
Hilfe beim Anziehen und Ausziehen, Auswahl geeigneter Kleidung und Unterstützung bei der Körperhygiene.
Mobilität
Unterstützung beim Aufstehen, Hinlegen, Gehen und Treppensteigen – für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit.
Körperpflege & Hygiene
Haarwäsche, Rasur, Zahnpflege, Nagelpflege – alle Maßnahmen zur persönlichen Hygiene und Körperpflege.
Welcher Pflegegrad
gilt für Sie?
Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen werden ab Pflegegrad 1 durch die Pflegekasse finanziert. Je nach Pflegegrad variiert der Leistungsumfang.
Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren!
Wir beraten Sie zu Ihren Pflegeleistungen und klären gemeinsam, was die Pflegekasse für Sie übernimmt.
